Herzlich Willkommen auf unsere Website und hier im Bereich  „Abgemahnt“

Zuerst einmal eine Klarstellung :

Diese Seite und alle hier gepostet oder veröffentlichten Inhalte stellen in keinster Weise ein Rechtsberatung dar !

Für den Aussenstehenden nicht selber Abgemahnten bzw. späteren Beklagten dürften sich die Sachverhalte und das ganze Verfahren wohl eher in der Kategorie der

Satire

einordnen lassen, aber dies liegt immer im Auge des Betrachters.

Auf dieser Homepage soll lediglich an dem uns betreffenden Fall einer Abmahnung nach Markenrecht durch den Großkonzern BMW (Bayerische Motoren Werke AG) und dessen abmahnenden Anwalt dargestellt werden mit welchen Mitteln und Argumenten diese auch unter Zuhilfenahme von Gerichten und deren „Rechtsprechung“ kleinen und mittelständigen Unternehmen das Leben schwer machen.

Diese unter Umständen sogar in den Ruin bzw. bis zum Verlust der Existenzgrundlagen treiben.

Doch nun erst mal grundsätzliche Betrachtungen zu Recht haben und Recht bekommen

Recht ist Auslegungssache

Das Problem ist das Recht haben und Recht bekommen tatsächlich zwei ganz verschiedene Dinge sind.

Der Richter und die Beisitzern waren nicht dabei und orientieren sich an den Darlegungen der streitenden Parteien bzw. deren Anwälten.

Rechtsvorschriften enthalten viele Begriffe die wertend bzw. bewertend sind. Alle diese Begriffe verfügen über keine wirklich klare und eindeutige Definition und mit diesen Begriffen und deren Auslegung arbeiten Richter und Anwälte.

Dabei entscheidet dann der Richter ganz subjektiv wie und in welcher Form oder er diese Begrifflichkeiten wertet und hat somit die Freiheit das Recht selber zu gestalten.

Diese belegt das Recht im grossen und ganzen eine ganz subjektive Entscheidung einer Einzelperson oder eines Gremiums von Richtern ist, je nachdem wie dieser oder diese die verwendeten Begriffe auslegen.

Genau diese Subjektivität bedeutet für eine Rechtsprechung ganz erhebliche Unberechenbarkeiten für die Prozessbeteiligten.

Durch die nicht wirklich fest definierten Rechtsbegriffe gepaart mit richterlicher „Unabhängigkeit“ stellt einen Unsicherheitsfaktor dar so das im Prinzip alles davon abhängt ob der Kläger oder der Beklagte bzw. deren jeweiligen Anwälte die Begrifflichkeit so wählen wie sie dem subjektiven Rechtsverständnis oder der Auslegung des jeweiligen Richters am plausibelsten erscheinen mag.

Für Richter bzw. das Richtergremium gilt somit die gesetzliche Beweisregelung

Dies bedeutet das jeder bzw. jede jeweilige Partei des Rechtsstreites grundsätzlich das beweisen muß was für ihn am günstigsten ist.

Hinzu kommt aber das es in vielen gesetzen Beweisregeln gibt die vom vorher genannten Grundsatz abweichen und die Beweislast abändern bzw. sogar umkehren.

Das Resueme der vorhergehenden Erläuterungen

Sowohl die Beweisregeln, schwammige Begrifflichkeiten als auch die subjektive Entscheidungsfindung hierdurch sowie auch das subjektive Rechtsverständnis der jeweiligen Richter und Gerichte führen dazu das manchmal ein falscher Sachverhalt oder aber ein durch das subjektive Empfinden der steitenden Parteien und deren Darlegungen vor Gericht dem Urteil zu Grunde liegen und nicht der das Recht bekommt, der bei einer objektiven Betrachtung Recht hat.

Hinzu kommt natürlich auch das in bestimmten Fällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten mit großen Unternehmen der Kläger meist das Recht hat den Gerichtsstandort zu wählen.

Natürlich tendieren die Rechtsvertreter des Klägers immer zu Gerichststandorten die für die Klägerfreundlichkeit der Urteile von großen Konzernen bekannt sind.

Anders lässt sich meines persönlichen Empfindens nach (bin da nicht der Einzige) nicht wirklich darlegen warum ein Unternehmen (in unserem Falle BMW) mit Sitz in München, vertreten durch einen Anwalt ebenfalls mit Sitz in München einen Gerichtsstandort für eine Verhandlung in Hamburg wählt obwohl München ebenso über ein Landgericht verfügt.