11a.Streitwertbegünstigung nach § 142 Markengesetz Teil 1

Unser Anwalt hat nun wie im Gerichtsprozess festgelegt alle erforderlichen Unterlagen zur Festlegung der Streitwertbegünstigung nach Markengesetz § 142 beim Landgericht ordnungsgemäß eingereicht samt sämtlicher notwendigen Berechnungen. (Siehe 1. PDF Datei von oben)

Aber wie nicht anders zu erwarten ist der für BMW klageführende Anwalt „natürlich“ nicht damit zufrieden weil er dadurch nur eine reduzierte Anwaltsgebühr erhalten kann und bringt dies im folgenden Schreiben vom 01.04.2018 dem Gericht gegenüber zur Kenntnis. (Siehe 2. PDF Datei von oben)

Die Auslassungen des für BMW klagenführenden Anwalts zu dem 2. Schreiben von oben konnte der Anwalt des Beklagten, sprich mein Anwalt so nicht stehen lassen und hat mit dem veröffentlichten Schriftsatz hierrauf reagiert. (Siehe 3. PDF Datei von oben)

1. PDF Datei eigener Anwalt vom 14.02.2018

Hinweis: Für die bessere Lesbarkeit des PDF Dokuments können Sie dies auch mit dem Mausrad vergrössern & verkleinern sowie durch festhalten des Mauszeigers mit der rechten Maustaste das Dokument verschieben !

 2. PDF Datei BMW Anwalt vom 01.04.2018

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 3. PDF Datei eigener Anwalt vom 20.04.2018 / Kommentar zum Schreiben vom BMW Anwalt mit Datum 01.04.2018

Hinweis: Für die bessere Lesbarkeit des PDF Dokuments können Sie dies auch mit dem Mausrad vergrössern & verkleinern sowie durch festhalten des Mauszeigers mit der rechten Maustaste das Dokument verschieben !

Fortsetzung siehe Streitwertbegünstigung nach § 142 Markengesetz Teil 2