12. Die Namensänderung auf Grund der Rechtsauslegung des Landgericht Hamburg vom 07.02.2018

Aufgrund der vom Richter des Landgericht Hamburg in der Verhandlung vom 07.02.2018 dargelegten Tendenz der Rechtsauslegung des Klägers BMW und dessen klageführenden Anwaltes zu folgen, blieb mir nur die Möglichkeit einem Anerkenntnisurteil zuzustimmen.

Auf Anraten meines Rechtsbeistandes und um weitere erhebliche Kosten für ein nicht berechenbares Ergebnis einer weiteren Prozessführung zu vermeiden, blieb mir trotz einer meiner Meinung nach nicht wirklich objektiver Entscheidung alleine aus Kosten Sicht nichts anderes übrig wie dem Anerkenntnisurteil zuzustimmen.

Aus dem ganzen Verlauf heraus blieb demzufolge nichts anderes übrig als meinen Firmenname samt der gewerblichen Domain zu ändern.

Die alte ehemalige Firmendomain besteht in Form einer rein privaten Homepage weiter.

Wichtige Änderung !!!

Unser Unternehmensname ändert sich von m-motors Michael Mahler auf mahler-motors Michael Mahler !

Hiermit muß sich leider nach mittlerweilen 10 Jahren Webpräsenz unter m-motors.de Motorradteile diese ebenso auf mahler-motors.com & mahler-motors.de (Motorradteilehandel) ändern.

Zu dieser Maßnahme wurden wir durch einen großen bayrischen Automobilbauer und dessen abmahnenden Anwalt gezwungen.

Dieser Hersteller und sein abmahnender Anwalt vertritt die Ansicht das unser nunmehr ehemaliger Unternehmensname gegen die per Markenrecht durch diesen Automobilbauer geschützten Namensrechte für die Bezeichnung „M“ verstößt weil das „m“ der ursprünglichen Domain bzw. die Nennung des Buchstabens, phonetisch („em“) sich genauso auspricht wie selbiger Buchstabe seines markenrechtlich geschützten Begriffes für Kraftfahzeuge und deren Teile. Verweis „M-Raute“ .

Somit wurde uns die weitere „gewerbliche Nutzung“ dieses Namens untersagt, da man der Auffassung ist, das Kunden dieses Automobilbauers der Meinung sein könnten sich auf einer Website des grossen Automobilherstellers zu befinden.

Über die Einschätzung des Kundenverstandes, den besagter Automobilbauer seinen Kunden zugesteht, als auch über die Rechtsinterpretation in genannter Angelegenheit mag sich jeder sein eigenes Bild machen und seine eigene Meinung bilden.

Wir würden uns auch sehr über Kommentare zu obiger Angelegenheit durch Besucher unserer Website und unseres Shop’s freuen. Hierfür können Sie entweder unser Kontaktformular oder alternativ unser Emailadresse postoffice@mahler-motors.de verwenden.