09.BMW Anwalt Schreiben 01.02.2018

Kopie des Schriftsatzes an das Landgericht Hamburg der vom abmahnenden BMW Anwalt an den Rechtsbeistand von m-motors Michael Mahler gesendet wurde.

In diesem Schriftsatz wird wiederholt behauptet das der Beklagte in der Vergangenheit (hier: m-motors Michael Mahler)

als Autowerkstatt „Martin Automobile“ aufgetreten ist.

Mitunter zeigt alleine schon diese „völlig erlogenen und nicht belegbare Behauptung“ wie der abmahnende Anwalt unter fleissigem Mitwirken des Herrn Dr. B….. aus der Rechtsabteilung der Klägerin mit völlig falschen Tatsachen versucht seine Argumentationen hervorzuheben.

Berechtigter Weise muss sich der Kläger samt der zuständigen Herren aus der Rechtsabteilung der BMW (AG) nebst dem klageführenden Anwalt die berechtigte Frage gefallen lassen „warum ein Kraftfahrzeug-Handwerksmeister mit dem Namen Michael Mahler seinen seit 1986 existierenden freien Kraftfahrzeug-Meisterbetrieb als Autowerkstatt  „Martin Automobile“  benannt und unter diesem Unternehmensname aufgetreten zu sein soll ?

Hier für kann es nur zwei Begründungen geben:

1. Geziehlte Fehlinformationen durch völlig an den Haaren herbeigezogenen falschen Behauptungen (im normalen Leben als „Lüge“ bezeichnet) um Lobbyarbeit und Diffarmierungen gegen den Beklagten zu betreiben  !!!

2. Absolut desolate und dem Berufststand nicht entsprechende Recherchetätigkeit und mangels selbiger Stimmungsmache gegen den Beklagten !!!

 Unten finden Sie das oben genannte Schreiben des Klägers BMW und des klageführenden Anwaltes

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