06.BMW Antwort zur Klageerwiderung 12.05.2017

In diesem Schriftsatz der unserem Anwalt am 23.05.2017 durch das Landgericht Hamburg übermittelt wurde befindet sich die Stellungnahme des für BMW abmahnenden Anwaltes vom 12.05.2017 in dem dieser auf unsere Klageerwiderung Stellung nimmt.

Selbstverständlich, wie nicht anders zu erwarten, hatte der abmahnende Anwalt wieder umfangreich Kopien von seiner Meinung nach sein Begehren stützender Aussagekraft beigefügt um seine jeweils sehr kreativen Auslegungen hervorzuheben.

Im Laufe des gesamten Schriftverkehrs wurden dann vom abmahnenden BMW Anwalt seine kreativen Auslegungen und Begründungen immer wieder angepaßt sobalt vom Anwalt des Abgemahnten eine seiner Auslegungen auf die sich die Klage begründete widerlegt wurde.

 Das besten ist sich selber eine Meinung darüber zu bilden indem man das unten angefügte Dokument ließt.

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