05a.Klageerwiderung eigener Anwalt vom 02.05.2017

Am 02.05.2017 wurde die Klageerwiderung zur BMW Klage gegen das Unternehmen m-motors Motorradteile Michael Mahler von unserem Anwalt an das Landgericht Hamburg gesendet.

Dabei flossen alle Recherchen und Fakten die sich in hunderten Stunden Recherchearbeit sowohl beim Markenamt (Patentamt), im World Wide Web und allem was man irgendwie als vergleichbare Fakten finden konnte ein.

Einen großen Teil von den zu recherchierenden Daten entstammen der Recherche mein Frau und mir die die wir in viele Stunden und lange Nächte recherchierten.

Die verschiedenen Recherchen unsererseits und die Recherchearbeit unseres Rechtsbeistand flossen in dessen Argumentationen ein um die unserer Meinung und

Rechtsempfindens nach an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe und Argumentationen des für BMW klagenden Anwaltes zu wiederlegen.

Die eigenen Recherchen stellten durchaus eine große Unterstützung für die Tätigkeit des eigenen Rechtsbeistandes dar.

Ein beauftragter Rechtsbeistand dürfte kaum zeitlich in der Lage sein derartigen Aufwand an Zeit für die hier benötigten Rechercheergebnisse zu leisten.

Den großen Vorteil das meine Frau sich aus Ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit heraus sehr gut mit für den Laien (wie mich) unverständlichen oder verwirrenden Gesetzestexten auskennt (wenn auch nicht aus dem Markenrecht oder in dem Fall erforderlichen Gesetzestexten) trägt diesem Umstand Rechnung.

 Hier nun voll umfänglich die Publikation unsere Klageerwiderung

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