08a .Schreiben eigener Anwalt 30.01.2018

Auch hier geht es wie in den meisten Schriftsätzen darum sich gegen die Behauptungen des klageführenden Anwaltes der Klägerin BMW (AG) zu wehren.

Zitat / Auszug : ……. die Klägerseite mit ihren letzten beiden Schriftsätzen vom 16.08.2017 und 01.12.2017 erneut sehr anschaulich zu erkennen,

dass sie den erheblichen Einwendungen des Beklagten nichts Substantiiertes entgegenzusetzen hat.

Dass die Klägerseite darüber hinaus das Gericht, den Beklagten sowie dessen Vertreter mit zahllosen – für den Kern des Rechtsproblems irrelevanten – Entscheidungen und Anlagen bemüht, spricht für sich.

Aber lesen Sie selber gegen welche Behauptungen der Klägerseite gegenargumentiert werden bzw. was richtig gestellt werden muss.

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