02. Das „super freundliche Angebot“ von BMW bzw. des abmahnenden Anwalts

 

Auf unser nettes Schreiben vom 12.08.2016 erhielten wir dann ein freundliches Angebot, mit dem man uns so grosszügig entgegen kommt und wir unseren Unternehmensnamen sowie die Domain doch ändern sollten.

 

Wir möchten doch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurück senden, für diesen Falle würde man einer Zahlung von 1.000,00 € akzeptieren.

 

Fristsetzung für die Erledigung und Annahme des „grosszügigen Angebots“ 12 Tage ab Schreiben also bis zum 29.08.2016

 

Spätestens hier kommt man zu dem Gedanken, wenn alles so einwandfrei rechtssicher für den Abmahner ist, wieso reduziert jemand (und gar ein Anwalt) eine ursprünglich Forderung von 3.750,50 € auf nun 1.000,00 € also eine Forderungsreduzierung um satte 2.750,50 €…

Das oben beschriebene hat dann wohl schon ein wenig den Charakter wie die Feilscherei auf einem orientalischen Basar….

 Unten das Schreiben mit dem „grosszügigen Angebot“ als PDF-Datei

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