10.Der Gerichtsprozess Landgericht Hamburg am 07.02.2018

Am 06.02.2017 bin ich dann mit meiner Frau nach Hamburg gereist und da der Termin für Vormittags am 07.02.2018 angesetzt war und auch wir eine ca. 500 KM Anreise nach Hamburg zu bewältigen hatten.

Am 07.02.2017 trafen wir uns dann mit meinem Rechtsbeistand im Landgericht Hamburg und besprachen noch einige Details da ich persönlich in keinster Weise Erfahrungen mit Gerichten, schon gar nicht als Beklagter hatte.

So informierte mich mein Rechtsbeistand dann darüber das der vorsitzende Richter bei derartigen Verhandlungen (Schlichtungstermin) relativ schnell klar macht welcher Streitpartei er tendenziel folgen wird.

Man kommt hierbei gefühlsmässig schon zu den Gedankengängen das im Prinzip schon eine gewisse Vorverurteilung statt findet ohne wirklich explizit sich mit den Aussagen und Argumentationen der jeweiligen Streitparteien auseinandersetzen zu müssen.

Dies fällt wohl unter den Slogan dieser Website “ Recht haben und Recht bekommen, zwei ganz unterschiedliche Sachen“

Man betritt den Gerichtssaal mit natürlich flauem Bauchgefühl, da ich ja noch nie im Leben als Beklagter, dann noch vor einem Landgericht stand !

Im Gerichtssaal  sitzen 2 Richter jeweils rechts und links neben dem vorsitzenden Richter sowie eine Gerichtsschreiberin und ein weiterer Zuhörer oder Beisitzer.

Kaum im Gerichtssaal angekommen kommt freudig grinsend der Anwalt des Klägers auf mich und meinen Rechtsbeistand zu und begrüsst uns als ob wir die besten Freunde wären und uns lange nicht gesehen nun auf eine kleines Schwätzchen treffen.

Dies empfand ich etwas verstörend und in dieser Art schon als eine bodenlose Frechheit, sollte aber wohl eine bühnenreife Inszenierung sein um den im Gerichtssaal befindlichen Personen, vorwiegend wohl den Richtern zu zeigen wie freundlich und entgegenkommend man doch als klageführender Anwalt des Klägers, zu dem bösen Beklagten ist.

Nach Erläuterungen der notwendigen Formalitäten laufen dort nun Verhandlungen, Darlegungen von Ansichten und Meinungen von denen ich das Meiste nicht wirklich verstanden habe, bin ja auch kein Jurist und kann nich so um die Ecke denken wie diese Herren das tun.

Im Prizip vermutlich sowieso egal dar der vorsitzende Richter (den Erkläurungen meines Rechtsbeistandes zufolge) sowieso schon seine tendenzielle Richtung dem Kläger in der Argumentation zu folgen klar gestellt hat.

Zum Staunen des Richtergremius stellt mein Rechtsbeistand, wie wir besprochen hatten, einen Antrag auf Streitwertbegünstigung nach § 142 Markengesetz in welchem geregelt wird das der gerichtliche Streitwert unter gewissen Umständen erheblich reduziert werden kann.

(Diese Umstände sind in meinem Falle zutreffend)

Darauf waren sie Richter bzw. der vorsitzende Richter und insbesondere der Anwalt des Klägers nicht wirklich vorbereitet und der vorsitzende Richter mußte betreffenden § erst mal im Gesetzestext nachschlagen.

Laut Erklärung des Vorsitzenden Richters hatte dieser einen derartigen Antrag noch nie in einer Verhandlung, dar die Streitwertbegünstigung neben den Gerichtskosten, auch ganz besonders die geltend machbaren Rechtsanwaltkosten, sowohl des klagenden Anwaltes als auch des Anwaltes des Beklagten negativ beeinflußt.

Sprich weniger Geld ! Insbesondere zum Entsetzen des klageführenden Anwaltes.

Mein Anwalt wies mich nebenbei darauf hin, das man dem vorgeschlagenen „Anerkenntnisurteil “ am besten zustimmen sollte da es unter den momentanen Voraussetzung, insbesondere auf Grund der Urteilstendenz des vorsitzenden Richters, wenn auch nur ein kleiner Teilerfolg über die Reduktion des Kostenfaktors (siehe Streitwert) darstellt.

Einer Weiterführung des Rechtsstreites würde ein erheblich höheres Kostenrisiko darstellen weil man es bei nicht Anerkennung auf einen langwierigen Rechtsstreit unter Umständen durch mehrere Instanzen mit nicht wirklich einschätzbaren Endergebnissen ankommen lassen müsste.

Notgezwungenen Maßen wurde von mir das Anerkenntnisurteil, „auch wenn ich weiterhin nicht der Argumentation des Gerichtes folgen kann weil Sachverhalte und Argumentationen schlicht und einfach ohne weiter Nachprüfung übernommen wurden“, angenommen.

Eine Schuld sehen ich nach wie vor nicht, muß mich aber wohl dieser, auch wenn für mich nicht nachvollziehbaren Rechtssprechung beugen.

Unten beigefügt das Gerichtsprotokoll vom Gerichtstermin am 07.02.2018 zur Einsichtnahme

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