05. BMW Klageschrift 27.01.2017/16.03.2017 – BMW bzw. der abmahnende Anwalt haben Klage eingereicht !

Ende Januar 2017, der Postbote klingelt, reicht mir ein Paket per Übergabeeinschreiben.

Im DIN A 4 Format in einer Papierstapelhöhe von gut 10 cm.

Absender die Anwaltskanzlei des abmahnenden Anwaltes aus München.

Nach dem Öffnen der Verpackung kommt die besagte Klageeinreichung zum Vorschein, insgesamt neben der reinen Klageschrift im Anhang hunderte von zusammenkopierten Dokumenten und zum größten Teil irgend welche BMW Fahrzeugprospekte in denen mitunter das Logo BMW M mit Raute zu finden ist.

Komplettes Pamphlet mit einen Gesamtumfang samt der zusammenkopierten und ausgedruckten Werbeschriften ca. 1.000 Seiten.

Bei der Betrachtung des ganzen, wilden und undurchschaubaren, Sammelsurium an Kopien die da zusammengepackt wurden kommt einem gleich der Gedanke dass sich kein Mensch, vor allem aber kein Richter ernsthaft diesen ganzen Papierwust durchlesen wird.

Dies ist vermutlich auch so nicht gedacht sondern soll lediglich darauf Hinweisen wie absolut wichtig die Sache ist (nennt sich dann schwere des Angriffs auf die Marke) um die Personen und hier insbesondere die mit dem Fall zu beschäftigenden Richter tendenziel schon in eine Richtung der Rechtssprechung zu bewegen.

Hinzu kommt dann das die Klage eben bei einem Gericht eingereicht wurde das lt. den Medien schon dafür bekannt ist tendenziel sehr den Erwartungen der großen Unternehmen und deren Anwälten entsprechende/erhoffte Urteile auszusprechen.

Als ein mit einen gesunden Rechtsempfinden lebender Bürger stellt man sich schon die Frage warum ein Unternehmen mit dem Hauptsitz ganz im Süden des Landes, nämlich in München nebst vertretendem Anwalt vom gleichen Standort die Klage bei einem Landgericht ganz im Norden nämlich in Hamburg einreicht ?

Insbesondere wo es in München durchaus auch einen Landgericht gibt. Komisch aber ist rechtens, man muß ja nicht alles verstehen.

Unten dargestellt die vom Landgericht Hamburg mit Datum 16.03.2017 zugesandten Dokumente samt Klageschrift BMW vom 27.01.2017

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