09a.Schreiben eigener Anwalt 05.02.2018 / Stellungnahme auf den Schriftsatz der Klägerin vom 01.02.2018

Auch hier geht es wie in den meisten Schriftsätzen darum sich gegen die Behauptungen des Anwaltes der Klägerin BMW zu wehren.

Die Art und Weise wie insbesondere der Klägervertreter (BMW (AG) vertretende Anwalt) durch willkürliche Behauptung wie mitunter das behautete Auftreten unserer seits unter der Firmenbezeichnug  „Martin Automobile“  ist schlichtweg an den Haaren herbeigezogen (gelogen) !

Weiterhin fällt meiner Empfindung und der meines Rechtsbeistandes nach, sehr auf das der Anwalt der Klägerin bei seiner Wortwahl teilweise sehr agressiv und weit unter der Gürtellinie einer gesitteten zu erwartenden Ausdrucksweise aggiert.

Aber lesen Sie selber gegen welche Behauptungen der Klägerseite gegen argumentiert werden muss.

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