11c.Die Streitwertbegünstigung Teil 3 (Fortsetzung von Teil 1 und 2)

Am 07.11.2018 erging auf Grund der Beschwerde von BMW und deren klageführenden Anwaltes zur Streitwertbegünstigung nach § 142 Markengesetz durch das Landgericht Hamburg der Beschluss das dieser Beschwerde nicht abgeholfen wird und die Beschwerde dem Hanseatischen Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt werde. (1. PDF Datei)

Am 20.11.2018 hat BMW und deren klageführender Anwalt gegenüber dem Hanseatischen Landgericht – Zivilsenat- die Beschwerde zurückgenommen. (2.PDF Datei)

 Beschluss Landgericht vom 07.11.2018 weitergabe der Klägerbeschwerde an Oberlandgericht

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 Rücknahme der Beschwerde durch BMW und deren klageführenden Anwalt am 20.11.2018

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