02b.Unsere Antwort auf das so übermässig grosszügige Angebot von BMW und deren abmahnenden Anwalt

Wenn man sich die vorhergehenden Verläufe und die Kommunikation bzw. die Inhalte der vorhergehenden Schriftstücke und deren Aussagen ansieht, gewinnt eigentlich kein Mensch mit einen klaren Rechts – oder Unrechtsempfinden die Erkenntnis das die Abmahnbegründung und deren Inhalte der Rechtssprechung entsprechen könne.

Daher haben wir unserem Rechtsempfinden gemäss die Forderungen voll umfänglich zurückgewiesen, aber Recht haben und Recht bekommen sind wie man später sehen wird eben nicht mit klarer Logik erklärbar und oftmals wohl eine Sache absolut subjektiven Wahrnehmung…..

 Hier nun unsere Erwiederung auf das so übermässig grosszügige BMW bzw Anwalts Angebot

Hinweis: Für die bessere Lesbarkeit des PDF Dokuments können Sie dies auch mit dem Mausrad vergrössern & verkleinern sowie durch festhalten des Mauszeigers mit der rechten Maustaste das Dokument verschieben !