04.Die nächste Aufforderung 07.12.2016 zum Nachkommen der Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung

Die nächste „freundliche Aufforderung“ die Gelegenheit zu nutzen um nicht vor Gericht zu landen.

Es scheint ja ein sehr grosses Interesse daran zu herrschen das ganze möglichst aussergerichtlich „zu gunsten des Abmahners und vor allem zu gunsten des abmahnenden Anwaltes zu regeln.

Kleiner Hinweis und Gedankengang dazu:

Der abmahnende Anwalt ist tatsächlich der größte Nutzniesser, da er ja die Gebühren/Anwaltsgebühren selber erhält.

Im Handwerk wäre das durchaus damit zu vergleichen das der Handwerker einen Schaden produziert, um einen gut bezahlten Reparaturauftrag im Prinzip selber erstellt, den aber ein anderer teuer bezahlen muss.

Das ganze mit dem Hinweis das sich die Klageerhebung gegen mich nur etwas verzögern kann weil der zuständige Mitarbeiter bei der BMW AG Vater geworden ist (meinen Glückwunsch) und sich dadurch ein gewisser Stau mit Klageverfahren entstande ist……

(Irgendwie eine nicht ganz übliche Erläuterung aber na gut)

 Unten die erneute Aufforderung als PDF-Datei

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