01a. Unsere Antwort an den abmahnenden Anwalt vom 12.8.2016

Nach dem Erhalt der Abmahnung vom 01.08.2016 und nachdem man sich mit dem Sachverhalt des erhobenen Abmahngrundes auseinandergesetzt und viele Stunden mit Recherche der verschiedensten Quellen beschäftigt hat, hierzu zählte auch das heranziehen diverser Angebote von im Web vertretenen Anwälten die eine erste kostenlose Einschätzung anboten.

Interessanterweise gab es solche Angebote durchaus explizit wegen exakt des gleichen Sachverhaltes durch den gleichen abmahnenden Anwalt, also kein wirklicher Einzelfall sondern eher schon gleiche Sachverhalte in erheblicher Konzentration.

Das Ergebnis und die freundliche Rückantwort hier im Zitat

Re: Abmahnung durch Klaka wegen angeblicher Markenrechtsverletzung

Sehr geehrter Herr Mahler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern kann ich Sie in dem Verfahren vertreten und die Abmahnung
entsprechend bearbeiten.

Aufgrund des in der Abmahnung geschilderten Sachverhalts kann wohl davon ausgegangen werden, dass in
Ihrem Fall keine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Die Gestaltung Ihres Logos bietet m.E. keine Verwechslungsgefahr in Bezug auf die eingetragene Marke, sodass ich die in der Abmahnung geltend
gemachten Ansprüche – vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung – insgesamt zurückweisen würden.

Es wäre insofern weder die Abgabe einer Unterlassungserklärung noch die Erfüllung von Zahlungsansprüchen erforderlich.

Sollte eine Interessenvertretung durch unsere Kanzlei gewünscht sein, geben Sie mir bitte Bescheid.

Ich werde Ihnen dann die erforderlichen Unterlagen zustellen lassen.
Mit freundlichem Gruß …………….    Rechtsanwalt

Diese Antwort und erste Stellungnahme stellte im Prinzip genau dass dar was man auch selber recherchiert hatte und man zu der 100% igen Auffassung kam das es keinerlei nachvollziehbarer Berechtigung für eine Rechtmässigkeit der erhobenen Vorwürfe bzw. des Abmahnsachverhaltes gibt.

Hier nun unterhalb unsere fristgerecht am 12.08.2016 an den angeblich* im Auftrage von BMW abmahnenden Anwalt zugesandte Antwort unsererseits.

 Das Antwortschreiben sehen Sie als Flipbook weiter unten

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* abgeblich aus dem Grunde das der abmahnende Anwalt diesen Sachverhalt immer nur in seinen Schriftsätzen behauptete und diese Behauptung an Eides statt versicherte. Das ganze übrigens bis heute. Ein tatsächliches Mandat in schriftlicher Form durch entsprechenden Schriftsatz von BMW wurde nie vorgelegt.