07.BMW Stellungnahme vom 16.08.2017 auf den Schriftsatz unseres Anwalts vom 20.07.2017

Bei dem unten begefügten Schriftsatz des abmahnenden BMW Anwaltes wird wieder wie bei den vorhergehenden und auch den folgenden Schriftsätzen wie gewohnt an der kreativen Auffassung und Darstellung sowie deren erneuten Argumentationen herumgefeilt um diese den Widerreden des Abgemahnten und dessen anwaltlichen Schriftsatzes anzupassen.

 Das besten ist sich selber eine Meinung darüber zu bilden indem man das unten angefügte Dokument ließt.

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